Erbrecht
- Ob es um die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag geht oder um die lebzeitige Verfügung an die Nachfolgegeneration bin ich jederzeit für die Beratung und Begleitung der erforderlichen Schritte da.
- Im Erbfall, sowohl bei Auseinandersetzung mit anderen Beteiligten in der Erbengemeinschaft aber auch bei Erledigung der sonstigen rechtlichen Folgen des Erbfalls stehe ich zur Beratung und Vertretung Ihnen zur Seite.
- Schließlich vertrete ich selbstverständlich auch Ihre Interessen bei der Geltendmachung von Pflichtteilen.
Rechtsberatung im Erbrecht und Steuerrecht
Ein Überblick über die Leistungen
Steuerrecht
- Geht es um die Planung einer steuerrechtlich ausgereiften Gestaltung, in der privaten oder unternehmerischen Vermögensnachfolge, den Einspruch gegen den Steuerbescheid oder die Begleitung der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung, stehe ich für die Beratung und Begleitung der Sache zur Verfügung.
- Speziell bei Fragen des Rechts der Erbschaftsteuer begleite ich Sie aber auch bei der Steuererklärung und den damit verbundenen Bewertungsfragen. Dabei sehe ich es als selbstverständlich an, neben der Zusammenarbeit mit dem Mandanten auch mit den weiteren Beratern, insbesondere den Steuerberatern eng zusammenzuarbeiten.
- Ebenso vertrete ich Sie gegenüber den Finanzämtern für Steuerstrafrecht und Steuerfahndung und helfe Ihnen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Kollegen oder Ihrem Steuerberater, wenn es einmal zu einem Problem im Steuerstrafrecht, also dem Vorwurf der Steuerhinterziehung oder sonstigen Steuerverkürzung gekommen ist.
Weitere Rechtsgebiete
Durch meine bisherige Tätigkeit und Partnerschaften in diversen Kanzleien, zuletzt als Partner in der Kanzlei Schulte Claßen Ziegler in Euskirchen, ist mir die Beratung auf allen Rechtsgebieten vertraut. Rechtsübergreifend werde ich daher auch in der jetzigen Kanzlei beratend für Sie in anderen Rechtsgebieten tätig sein. Natürlich arbeite ich auch mit anderen Kollegen und fachlichen Beratern zusammen, um ein optimales Ergebnis erzielen zu können.
In speziellen Fällen und auf spezialisierten Fachgebieten (Beispielsweise Arbeitsrecht oder Familienrecht) werde ich eine Empfehlung für die Mandatsübernahme bei fachlich kompetenten Kolleginnen und Kollegen aussprechen und gerne vermitteln.
Honorare
Qualifizierte Beratung und Vertretung, die Ihre besonderen Interessen an der Lösung des Falles im Blick hat, hat natürlich ihren Preis.
Als Rechtsanwalt gehöre ich den freien Berufen an, deren Kennzeichen es ist nach festen Gebührenordnungen abzurechnen. Für mich ist daher grundsätzlich die Abrechnung nach den Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes maßgeblich.
Allerdings ist eine abweichende Vereinbarung zulässig, die unterEinhaltung der Rahmensätze des RVG getroffen werden kann.
Eine Erstberatung im Erbrecht oder Steuerrecht, die erfahrungsgemäß mindestens eine Zeitstunde beansprucht wird von mir grundsätzlich mit 190 € zzgl. USt berechnet. Bei besonders zeitintensiven Beratungen werde ich mit Ihnen den Honorarrahmen besprechen.
Im Rahmen einer Erstberatung können Sie mich gerne auf die Frage einer Gebührenvereinbarung ansprechen.