Erbe und Erbfall

Fragen und Antworten

Anwalt Dr. Arnd Löffelmann

Unter Erbfall ist die Problematik der Rechtsnachfolge im Todesfall zu verstehen. Alle vertraglichen und rechtlichen Beziehungen die der Erblasser hatte brechen nicht einfach ab, sondern werden nach dem Tod mit anderen Personen -den Erben - fortgesetzt 

→ Wer ist Erbe?

Erbe und damit Rechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten des oder der Verstorbenen, also des Erblassers oder der Erblasserin, ist entweder derjenige, den dieser oder diese in Testament oder Erbvertrag dazu bestimmt hat. 

Existiert keinTestament oder Erbvertrag oder ist dieses bzw. dieser nicht gültig, bestimmt sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.

→ Muss der Erbe erst durch gerichtlichen Akt bestimmt werden?

In Deutschland gibt es eine unmittelbare Rechtsnachfolge, die ohne gerichtlichen Akt sofort - quasi in der Sekunde nach dem Tod - eintritt. Ein gerichtlicher Einsetzungsakt ist nicht erforderlich.

→ Was ist, wenn über die Person des Erben/der Erbin Unklarheit besteht?

 

Existiert eine letztwillige Verfügung in Form eines Testamentes oder eines Erbvertrags, muß geprüft werden, wen der Erblasser zum Rechtsnachfolger, also zum Erben bestimmt hat. Dies geht der gesetzlichen Erbfolge vor. 
Einfache mündliche Erklärungen des Erblassers/der Erblasserin zur Person eines Erben reichen nicht aus.  Wenn kein Testament vorliegt greift die gesetzliche Erbfolge

→ Was ist bei Unklarheiten im Testament oder bei der gesetzlichen Erbfolge!

Auslegung von Testamenten oder die genaue Erforschung der gesetzlichen Erbfolge ist oft sehr schwer, wenn sich der genaue Wille des Erblassers oder der Erblasserien nicht sofort erschließt.

Hier empfiehlt sich der Besuch beim Rechtsanwalt oder Notar.

→ Wie muß ich mich verhalten, wenn ein Testament aufgefunden wird.

Die Person, die nach dem Erbfall ein Testament findet oder sonst in Händen hält muss dieses zum Amtsgericht am letzten Wohnort des Erblassers oder den eigenen Wohnort bringen. Die zuständige Nachlassabteilung wird das Testament oder den Erbvertrag eröffnen. Dann wird das Testament von dort allen Beteiligten. also den ein Testament bedachten Personen und den nach dem Gesetz in Betracht kommenden Erben zugestellt.


→ Wie kann sich der Erbe ausweisen (insbesondere gegenüber Banken)

Entweder existiert ein notarielles Testament oder Erbvertrag. In diesem Fall genügt grundsätzlich die durch das Nachlassgericht eröffnete Urkunde. Wenn dies nicht der Fall ist oder die letztwillige Verfügung unklar ist, muss beim zuständigen Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden Auch hier sollte zuvor Rechtsrat beim Anwalt oder Notar eingeholt werden.

→ Was ist wenn mehrere Personen erben?

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Es handelt sich um einen gesetzlich bestimmten und damit zwangsweisen Zusammenschluss aller Erben. Diese müssen den Nachlass gemeinsam verwalten und zusehen, dass der Nachlass entsprechend der Erbquoten aufgeteilt wird.

→ Was ist, wenn ich als Tochter oder Sohn oder als Ehepartner im Testament nicht bedacht bin?

Das Gesetz geht von dem Grundsatz "Blut ist dicker als Wasser" aus, was besagt, dass das Erbrecht grundsätzlich nur zwischen Verwandten besteht. Eine Ausnahme gibt es nur für den Ehepartner, nicht aber für den nicht eingetragenen Lebenspartner .

Wenn der Erbfall noch nicht eingetreten ist, ist also hier für eine testamentarische Regelung zu sorgen. Es empfiehlt sich der Besuch beim Rechtsanwalt oder Notar

→ Welche Fristen sind im Erbfall zu beachten?

Die wichtigste und kürzeste Frist im Erbfall ist die Ausschlagungsfrist. Sie beträgt nur sechs Wochen und beginnt, sobald dem potentiellen Erben bekannt ist, dass er als Erbe in Betracht kommt. Ist kein Testament vorhanden, ist dies die Kenntnis vom Tod des Erblassers. Ist ein Testament vorhanden, ist dies der Zeitpunkt zu wenn das eröffnete Testament zugestellt wird.

Alle weiteren Rechte verjähren frühestens nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres in dem der Erbfall eingetreten ist und Kenntnis darüber beim Betroffenen vorliegt. 

 

Auch hier ist bei Zweifeln Rechtsrat durch einen Fachanwalt für Erbrecht empfehlenswert 

→ Vermächtnis Pflichtteil etc.

Die Rechte außerhalb des Erbrechts, die ein Zusammenhang mit dem Erbfall stehen, wie Vermächtnis oder Pflichtteil entstehen zwar mit dem Todeszeitpunkt, müssen aber gegenüber dem Erben geltend gemacht werden. Kommt es hier nicht zu einer einvernehmlichen Regelung, empfiehlt sich auch hier eher Genug zum Rechtsberater, also dein Anwalt und Fachanwalt für Steuerrecht.

Logo Dr. Löffelmann Anwaltskanzlei

Wenn Sie weitere Fragen haben

Ich bin ein Experte auf meinem Gebiet. Wenden Sie sich bitte an mich. Ich beantworte gerne Ihre Fragen oder ergänze die Hinweise.
(Hinweise zur Honorierung)